Gefahrstoffbeauftragter
gemäß §§3 bis 6 ArbSchG , §6 GefStoffV, §3 BetrSichV
Der Gefahrstoffbeauftragte ist eine fachkundige Person, die in Unternehmen bestellt wird, um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Diese Person berät und unterstützt den Arbeitgeber sowie die Mitarbeiter in allen Fragen des Gefahrstoffrechts und sorgt für die Umsetzung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten:
- Beratung:
Der Gefahrstoffbeauftragte berät den Arbeitgeber und die Mitarbeiter in allen Fragen des Gefahrstoffrechts, wie z.B. bei der Auswahl, Beschaffung, Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen.
- Gefährdungsbeurteilung:
Er erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen, um die Risiken bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
- Schulung:
Der Gefahrstoffbeauftragte führt Mitarbeiterunterweisungen durch, um diese über die Gefahren und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu informieren.
- Dokumentation:
Er erstellt, aktualisiert und verwaltet alle relevanten Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter.
- Koordination:
Er koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, wie z.B. dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit, und externen Dienstleistern wie Entsorgungsunternehmen.
Bedeutung:
Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist in Deutschland nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Fällen sinnvoll oder sogar erforderlich, um den Arbeitsschutz im Umgang mit Gefahrstoffen sicherzustellen. Die konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten können je nach Unternehmen und Branche variieren.
Es ist wichtig, den Gefahrstoffbeauftragten vom Gefahrgutbeauftragten zu unterscheiden. Während der Gefahrstoffbeauftragte für den Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen zuständig ist, ist der Gefahrgutbeauftragte für den Transport von Gefahrgütern, also Gefahrstoffen außerhalb des Unternehmens, verantwortlich.
