Sicherheits - und Gesundheitskoordinator
auf Baustellen nach RAB 30, Anlage B & C
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist eine Fachkraft, die auf Baustellen für die Planung, Koordination und Überwachung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zuständig ist. Er wird vom Bauherrn bestellt, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind. Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz sicherzustellen und Unfallrisiken zu minimieren.
Aufgaben eines SiGeKos:
- Planung:
Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und einer Baustellenordnung, in denen alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr festgehalten werden.
- Koordination:
Sicherstellung, dass die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle ihre Arbeiten so koordinieren, dass keine gegenseitigen Gefährdungen entstehen.
- Überwachung:
Regelmäßige Kontrollen der Baustelle, um sicherzustellen, dass die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
- Beratung:
Beratung des Bauherrn und der beteiligten Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
- Dokumentation:
Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Ereignisse und Maßnahmen auf der Baustelle.
Der SiGeKo spielt eine entscheidende Rolle bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf Baustellen. Durch seine Arbeit trägt er maßgeblich dazu bei, dass Bauvorhaben sicher und gesundheitlich unbedenklich durchgeführt werden können. Die Bestellung eines SiGeKos ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind. In Deutschland regelt dies die Baustellenverordnung (BaustellV).
